Social Content Package AGB

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Vertragsinhalt des devilmaycare Social Content Packages und bestimmen Rechte und Pflichten der Agentur und des Kunden. Im Einzelfall abweichende Vereinbarungen sind im Voraus in schriftlicher Form zu treffen.

Leistungsinhalt des devilmaycare Social Content Packages

Das devilmaycare Social Content Package ist ein Bundle an Dienstleitungen, das unter anderem, aber nicht limitiert darauf, aus folgenden Einzel-Dienstleistungen besteht:

  1. Beratung der Kunden bei und Planung einer kundenspezifischen Social Content Kampagne.
  2. Übersetzung der Planung in die operative Umsetzung.
  3. Erstellung von Copywriting-Material für die Kampagne.
  4. Produktion der Social Content Kampagne und Post-Produktion.
  5. Posting der Social Media Kampagne auf den Social Media Accounts des Kunden bei Absprache und/oder reposting der Posts durch die betreffenden Talents.
  6. Bereitstellung des Materials an den Kunden.

Abnahme und Bezahlung der Leistung

Der Kunde ist zur Abnahme der vertragsmäßig erbrachten Leistung der Agentur zum vereinbarten oder von der Agentur mitgeteilten Abnahmetermin verpflichtet. Er kommt bei nicht termingerechter Abnahme ohne Mahnung in Abnahmeverzug. Die Agentur kann nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 14 Kalendertage betragen muss, vom Vertag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Nutzungsrechte

  1. Nach Beendigung der Geld-zurück-Garantie-Zeit beinhalten die Nutzungsrechte die zeitlich unbeschränkte Nutzung der erstellten Werke durch den Kunden. Die Werke dürfen in digitalen und analogen Medien im angegebenen Nutzungsraum zum vereinbarten Zweck beim jeweiligen Social Content Package verwendet werden. Bei einer Verwendung mit abweichendem Zweck, in anderen Medien oder anderen Nutzungsraum bedarf es einer schriftlichen Vertragsbestimmung im Voraus mit der Agentur.
  2. Die Nutzungsrechte werden durch vollständige Zahlung des Kaufpreises erworben. Die Nutzung der Aufnahmen vor der vollständigen Zahlung darf frühestens ab Zeitpunkt der Anzahlung erfolgen.

Preisgestaltung

Das devilmaycare Social-Content-Package wird in unterschiedlichen Paketen mit unterschiedlichen Preis-Budgets angeboten. Nach Auswahl eines der Budgets wird dieses Budget als monatliches Honorar berechnet. Das monatliche Honorar wird per gewählte Zahlungsmöglichkeit eingezogen.

Kündigung

Nach der 15 tägigen Geld-zurück-Garantie kann das Social Content Package monatlich zum Ende des Monats gekündigt werden. Nach der Kündigung bleiben die Nutzungsrechte erhalten, sofern die kostenlose Geld-zurück-Garantie abgelaufen ist.

Zahlung

Die Zahlung ist monatlich zu leisten für die jeweilige Version des Social Content Packages. Eine Anzahlung von 60% kann individuell schriftlich vereinbart werden. Die Zahlungsmöglichkeiten sind per Zahlungsdienstleister vorgegeben oder per Bargeldzahlung. Ratenzahlung ist nach individueller, vorheriger Absprache und Bonität möglich.

  • Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend "Stripe"). Die einzelnen angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden auf der Stripe Payments Seite mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu "Stripe" sind im Internet unter https://stripe.com/de/privacy abrufbar.

Zeitplan

Nach Beauftragung und Produktionsfreigabe wird die Social Content Kampagne zum schnellstmöglichen Datum produziert, wobei bei individueller Absprache auch Termine bestimmt werden können. Bei einer zeitdringenden Produktion ist der Kunde für den frühzeitigen Produktions-Auftrag verantwortlich, welcher mindestens die typische Produktions-Zeit plus eine Woche Puffer-Zeit beinhaltet. Die Agentur ist bei nicht fahrlässiger Verspätung der Produktion (mindestens drei Wochen typische Produktions-Zeit plus eine Woche) nicht haftbar bei Schadensersatzansprüchen wegen überzogener Deadlines. Der Kunde versichert hiermit, dass er die Forderung von Schadensersatzsprüchen wegen überzogener Deadlines bei nicht fahrlässiger Verspätung der Agentur unterlässt.

Talents

Die Talents oder Influencer werden nach dem individuellen Kunden-Wunsch oder durch Vertretung nach bestem Wissen und Gewissen durch die Agentur ausgewählt. Bei Erkrankung, Unfall oder sonstigem Ausfall eines Talents wird der Versuch unternommen einen zufriedenstellenden Ersatz für den Kunden oder eine individuelle Lösung zu finden. Sollte sich keine Lösung ergeben, sind Schadensersatzforderungen bei schuldhaften Verhalten des Talents durch das Talent zu tragen oder sind von einer Versicherung der Agentur abgedeckt oder werden auf drittem Weg beglichen.

Abschluss des Vertrags

Der Vertrag ist erfolgreich beendet, wenn die Leistungsverpflichtungen der Agentur und die Verfügungsverpflichtungen des Kunden geleistet sind.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Sitz der Agentur oder Essen, NRW, Deutschland. Sollten einzelne Stellen des Vertrags nichtig sein oder werden, bleibt der restliche Vertragsinhalt davon unberührt und weiter gültig. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen soll die gültige Bestimmung gesetzt werden, die die Absicht der jeweiligen Stelle am nächsten kommt.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.